Organisatorisches

Ernährungsberatung

  • Wird von der Krankenkasse bezuschusst
  • Hierfür erhalten Sie von Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin eine Präventionsempfehlung (Formular 36)
  • Die Präventionsempfehlung reichen Sie zusammen mit einem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten nach Beendigung der Beratung die Kosten (anteilig) zurück.

Ernährungstherapie

  • Wird von der Krankenkasse bezuschusst
  • Hierfür erhalten Sie von Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin eine Notwendigkeitsbescheinigung 
  • Die Notwendigkeitsbescheinigung reichen Sie zusammen mit einem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten nach Beendigung der Beratung die Kosten (anteilig) zurück.